AGB
Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
Auf dieser Seite haben wir für Sie unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) beschrieben. Diese gelten beidseitig als Vertragsgrundlage.
(1) Allgemeine Geschäftsbedingungen haben keine Gültigkeit, es sei denn, dass diese von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind.
(2) Die vorliegenden Preise sind freibleibend; bei Änderungen der Kostenlage, insbesondere Schwankungen der Materialpreise, behalten wir uns vor, den bei Auslieferung geltenden Preis in Rechnung zu stellen.
(3) Von unseren Reisenden und Handelsvertretern entgegengenommene Aufträge sind erst nach unserer ausdrücklichen Bestätigung gültig, sofern sie von unseren Liefer- und Zahlungsbedingungen sowie von unseren vorliegenden Preisen abweichen.
(1) Der Versand der Waren erfolgt auf Risiko des Bestellers. Die Gefahr der Beschädigung oder des Untergangs der Waren geht auf den Besteller über, wenn der Liefergegenstand unsere Geschäftsräume verlassen hat.
(2) Die Lieferzeit verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Zuge von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung, sowie im Falle des Eintritts unvorhergesehener Hindernisse, auch wenn diese bei unseren Unterlieferanten auftreten, wie z.B. Betriebsstörung, Schwierigkeiten bei der Rohstoff-Beschaffung, Ausfall von Produktionsanlagen. Für derartige
Fälle behalten wir uns auch den Rücktritt vom Vertrage vor.
(3) Jegliche Schadensersatzansprüche des Bestellers oder Inverzugsetzung uns gegenüber sind bei Überschreitung der Lieferzeit oder bei Ausübung unseres Rücktrittsrechts wegen Eintritts unvorhergesehener Hindernisse ausgeschlossen.
(4) Wir sind von unseren Vertragsverpflichtungen entbunden, falls begründete Zweifel über die Bonität des Vertragspartners vorhanden sind, ebenso, wenn ältere bereits überfällige Rechnungen noch nicht beglichen wurden.
(1) Beanstandungen erkennbarer Mängel müssen uns innerhalb von einer Woche nach Erhalt der Ware schriftlich angezeigt werden. Versteckte Mängel sind unverzüglich, spätestens 7 Tage nach ihrer Entdeckung, ebenfalls schriftlich zu rügen. Rücksendungen sind ohne vorherige Abstimmung mit uns nicht zulässig.
(2) Im Falle berechtigter Mängelrügen leisten wir kostenlosen Ersatz. Soweit diese Ersatzlieferung die Beanstandung beseitigt, sind Wandelungs- und Minderungsansprüche sowie das Recht zum Rücktritt vom Vertrag oder Schadensersatzansprüche für den Besteller ausgeschlossen. Eine Haftung für jegliche Art von Mängelfolgeschäden ist ausgeschlossen.
(1) Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst dann auf den Besteller über, wenn dessen sämtliche Verbindlichkeiten aus allen Lieferungen getilgt sind, unabhängig davon, ob vom Besteller bestimmte Waren oder Lieferungen bezahlt worden sind.
(2) Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme des Liefergegenstandes berechtigt und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung gelieferter Ware durch uns liegt, sofern nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet, ein Rücktritt vom
Vertrag nur dann vor, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich erklären. Bei Pfändung oder sonstigen Eingriffen Dritter in unsere Vorbehaltsware ist der Besteller verpflichtet, uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und uns die zur Geltendmachung unserer Eigentumsrechte erforderlichen Unterlagen (Pfändungsprotokoll, eidesstattliche Versicherung über Identität der Waren) zu übersenden. Die uns durch eine Intervention entstehenden Kosten jeder Art gehen zu Lasten des Bestellers.
(3) Der Besteller ist berechtigt, unsere Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Er tritt uns jedoch bereits hiermit sicherungshalber alle Forderungen aus der Weiterveräußerung unserer Vorbehaltsware mit sämtlichen Nebenrechten ab. Solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, ist er ermächtigt, die an uns abgetretenen Forderungen aus dem Weiterverkauf selbst einzuziehen. Auf unser Verlangen ist der Besteller verpflichtet, uns die Höhe der abgetretenen Forderungen aus
dem Weiterverkauf und deren Schuldner zu benennen sowie alle dazugehörigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Wir sind berechtigt, die Abtretung der Weiterverkaufsforderungen des Bestellers direkt seinen Abnehmern anzuzeigen.
(4) Das vorbehaltene Eigentum geht ohne weiteres auf den Besteller über, sobald unsere Forderungen in vollem Umfange beglichen sind. Übersteigt der Wert der uns zustehenden Sicherungen den Gesamtbetrag unserer Ansprüche gegen den Besteller um mehr als 20%, so sind wir auf dessen Verlangen zur Freigabe nach unserer Wahl verpflichtet.
(5) Der Käufer kann an den Waren durch Verarbeitung zu einer neuen Sache kein Eigentum erwerben. Er verarbeitet für die Verkäuferin. Auch die verarbeiteten Waren dienen zur Sicherung der Vorbehaltskäuferin. Bei Verarbeitung mit fremden, nicht der Verkäuferin gehörenden Waren durch den Käufer, wird die Verkäuferin Miteigentümerin an den neuen Sachen im Verhältnis des Rechnungswertes ihrer Waren zu den fremden verarbeiteten.
(6) Der Käufer hat sich das ihm zustehende bedingte Eigentum an den Waren gegenüber seinen Abnehmern vorzubehalten, bis diese den Kaufpreis voll bezahlt haben. Der Käufer verwahrt das Eigentum und Miteigentum der Verkäuferin unentgeltlich.
(1) Die Regulierung unserer Rechnungen muss spätestens 10 Tage nach Rechnungsdatum bar ohne jeden Abzug erfolgen.
(2) Bei Überschreitung der Zahlungsfrist – maßgebend ist der Eingang bei uns – sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen, ohne dass es einer vorherigen Mahnung und Inverzugsetzung bedarf. Nach brieflicher Mahnung behalten wir uns vor, Verzugszinsen in Höhe der uns durch Kreditinanspruchnahme bei Banken entstehenden Kosten in Rechnung zu stellen.
(3) Wechsel oder Schecks werden nur erfüllungshalber entgegengenommen und gelten erst nach Einlösung und Begleichung aller Nebenkosten als Zahlung, wobei wir uns die Entgegennahme von Wechseln vorbehalten.
(4) Eingehende Zahlungen werden von uns auf die älteste fällige Forderung verrechnet.
Wir sind entsprechend den Vorgaben des VerpackG zur Rücknahme und Verwertung nicht systempflichtiger Verpackungen verpflichtet. Dieser Verpflichtung kommen wir gerne nach. Bitte senden Sie uns einen diesbezüglichen Rücknahmehinweis an info@rival-haas.de.
(1) Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Stockach.
(2) Bei allen sich aus der Geschäftsverbindung ergebenden Streitigkeiten ist Gerichtsstand das Amtsgericht Stockach bzw. das Landgericht Konstanz, wenn der Besteller Vollkaufmann, eine juristische Person des Öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Wir sind jedoch auch berechtigt, vor dem für den Sitz des Bestellers örtlich zuständigen Gericht zu klagen. Für Gewerbetreibende gemäß § 4 HGB gilt für die Geltendmachung von Ansprüchen im Wege des Mahnverfahrens der Gerichtsstand Stockach hiermit als vereinbart.
(3) Es gilt – auch bei Lieferungen an Besteller im Ausland – das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(1) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sowie Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen nicht berührt.
Stand: 14.06.2022